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XVI. Landesjugendausschuss
Tagesordnung, Ablauf
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XVI. Landesjugendausschuss

Tagesordnung und Ablauf

Wann, wo und worüber wird beim Landesjugendausschuss gesprochen? Hier erfährst du es!

Zum Ablauf

Der XVI. Landesjugendausschuss findet in hybrider Form statt. Das heißt, eine Teilnahme ist sowohl vor Ort in Einbeck möglich, als auch digital von überall auf der Welt aus.

Der Ablauf des Landesjugendausschusses gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:

  • ab 9:30 Uhr: Anreise am Sitzungsort / bzw. Einlass in die Videokonferenz
  • 10:30 Uhr: Beginn der Sitzung
  • Mittagspause (etw. 45 Minuten), danach Fortsetzung der Sitzung
  • ca. 16:00 Uhr: Ende der Sitzung

Unsere Tagesordnung umfasst einige große Punkte. Daher kann es sein, dass die Sitzung auch über die anvisierte Zeit hinaus andauert. Plant dies bei eurer Abreiseplanung entsprechend ein.

Anreise nach Einbeck

Hier erhaltet ihr einen Einblick in das LJA-Gelände in Einbeck.

Anfahrt mit einem PKW

Der Landesjugendausschuss findet in der Multifunktionshalle Einbeck statt. Die Adresse lautet: Kohnser Weg 3c, 37574 Einbeck.

Von Norden aus kann die Anreise nach Einbeck erfolgen

  • über die A7 Richtung Kassel

  • bis Ausfahrt Seesen/Harz (67),

  • dann B248, B64 und B3 folgen.

Anfahrt mit der Bahn

In der Nähe des Geländes befinden sich zwei Bahnhöfe der DB. Von dort aus ist es jeweils nur ein kurzer Spaziergang zum Landesjugendausschuss:

  • Einbeck BBS/PS-Speicher (Fußweg: 400m, 5min)

  • Einbeck Mitte (Fußweg: 1500m, 20min)

Parken

Zum Abstellen von Fahrzeugen steht uns der Parkplatz direkt neben der Halle zur Verfügung

Die halleneigenen Parkplätze stehen nicht zur Verfügung!

Auf dem Schotterplatz können alle Fahrzeuge bis maximal MTW-Größe abgestellt werden. Bitte seht von Anreisen mit Großfahrzeugen ab!

Die Tagesordnungspunkte

Hier findest du alles Wissenswerte rund um die konkreten Themen, die beim LJA besprochen werden.

TOP
1

Eröffnung und Grußworte

Landesjugendleiter Dennis Zelle wird die Delegierten, Gäste und alle anderen Anwesenden in Einbeck und im digitalen Raum begrüßen und den XVI. Landesjugendausschuss der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. offiziell eröffnen.

Die Mitglieder der THW-Familie sind eingeladen, an dieser Stelle ihre Grußworte an den Landesjugendausschuss zu richten. Einige davon haben bereits die Chance genutzt und ihre Grußworte für die Delegierten aufgezeichnet.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte des Landesbeauftragten

Der Landesbeauftragte, Manuel Almanzor, spricht seine Grußworte für die Delegierten und Gäste des XVI. Landesjugendausschusses.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte der Bezirksjugend Göttingen

Der Bezirksjugendleiter der Bezirksjugend Göttingen, Dirk Marrek, spricht seine Grußworte für die Delegierten und Gäste des XVI. Landesjugendausschusses.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte der Bezirksjugend Oldenburg

Der Bezirksjugendleiter der Bezirksjugend Oldenburg, Tim Blanke, spricht ihre Grußworte für die Delegierten und Gäste des XVI. Landesjugendausschusses.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte der Bezirksjugend Verden

Der Bezirksjugendleiter der Bezirksjugend Verden, Jennifer Bruns, spricht ihre Grußworte für die Delegierten und Gäste des XVI. Landesjugendausschusses.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte des Landessprechers Bremen

Der Landessprecher Bremen, Ralf Bloß, spricht seine Grußworte für die Delegierten und Gäste des XVI. Landesjugendausschusses.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte des Stv. Landessprechers Niedersachsen

Der Stellv. Landessprecher Niedersachsen, Yonas Schiferau, spricht seine Grußworte für die Delegierten und Gäste des XVI. Landesjugendausschusses.

2

Einführung in das Abstimmungstool; Testabstimmung

Die Sitzungsleitung wird dem Landesjugendausschuss eine Einführung in das verwendete Abstimmungstool geben, um alle Stimmberechtigten auf die anstehenden Abstimmungen vorzubereiten.

Im Rahmen dieses TOP wird es eine Testabstimmung geben, um die Verwendung des Abstimmungstools in den unterschiedlichen Abstimmungsmodi zu erproben.

3

Feststellung der…

Dieser Tagesordnungspunkt dient der formalen Feststellung, ob die in Satzung und Geschäftsordnung vorgeschriebenen Regeln über die Ladung eingehalten und genügend Stimmberechtigte anwesend sind, damit der Landesjugendausschuss wirksame und verbindliche Beschlüsse treffen kann.

a) ordnungsgemäßen Ladung

Gemäß der Satzung hat die Einladung zum Landesjugendausschuss in schriftlicher oder elektronischer Form und spätestens vier Wochen vor dem anberaumten Termin zu erfolgen. Weitere vier Wochen vorher muss der Termin der Sitzung und der Ladung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Sitzungsleitung wird überprüfen, ob die Einladung diesen Anforderungen genügt und – wenn gegeben – die ordnungsgemäße Ladung feststellen.

Die Ladung zum XVI. Landesjugendausschuss erfolgte am 19. Januar 2024 in elektronischer Form. Alle Eingeladenen wurden außerdem postalisch auf die Ladung hingewiesen. Der Sitzungstermin und der Ladungstermin wurden am 13. Dezember 2023 auf der Homepage der Landesjugend verkündet.

b) Anzahl anwesender Stimmberechtigter

Die Sitzungsleitung wird die Anzahl der Stimmberechtigten sowie die Anzahl der davon Anwesenden feststellen.

Satzungsgemäß sind im Landesjugendausschuss stimmberechtigt

  • die Delegierten der Ortsjugenden, welche vollständig oder vorläufig in die Landesjugend aufgenommen sind,
  • die Delegierten der direkten Mitglieder der Landesebene, sowie
  • die stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendvorstands, also

    • die Mitglieder der Landesjugendleitung, d.h. der Landesjugendleiter, seine drei Stellvertreter, der Kassenwart und der Schriftführer,

    • die Bezirksjugendleiter:innen der Bezirksjugenden, die (mindestens vorläufig) in die Landesjugend aufgenommen sind, und jeweils der/die Bezirksjugendsprecher:in

    • der Landesbeauftragte des THW-Landesverbands Bremen, Niedersachsen,

    • jeweils der Landessprecher Bremen und Niedersachsen, sowie

    • jeweils der Vorsitzende der Landeshelfervereinigungen Bremen und Niedersachsen.

Der Landesjugendvorstand hat in seiner 47. Sitzung am 4. November 2023 den Delegiertenschlüssel festgesetzt. Daraus ergibt sich, dass die Ortsjugenden insgesamt 114 Delegierte entsenden dürfen. Die direkten Mitglieder dürfen eine:n Delegierte:n entsenden. Der Landesjugendvorstand hat bis zu 15 Stimmen (6x LaJuLtg, 4x BezJu, 1x LV, 2x LS, 2x LHV).

Damit ergeben sich in der Summe bis zu 130 Stimmberechtigte für den XVI. Landesjugendausschuss.

c) Beschlussfähigkeit

Aus den bereits festgestellten Tatsachen wird die Sitzungsleitung die Beschlussfähigkeit der Sitzung ermitteln.

Der Landesjugendausschuss ist satzungsgemäß dann beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und genügend Stimmberechtigte, nämlich mindestens 30%, anwesend sind. Bei 130 möglichen Stimmberechtigten bedarf es also der Anwesenheit von 39 Stimmberechtigten.

4

Festsetzung und Genehmigung der Tagesordnung

In diesem Tagesordnungspunkt legt das Plenum die Tagesordnung für den Rest der Sitzung fest. Im Rahmen der Ladung hat die Landesjugendleitung bereits eine vorläufige Tagesordnung versandt, nach der bis zu diesen Zeitpunkt verfahren wurde. Diese vorläufige Tagesordnung dient als Vorschlag an den Landesjugendausschuss.

Die Anwesenden haben die Möglichkeit, nun über den Ablauf der restlichen Sitzung zu debattieren und eine sinnvolle Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festzulegen. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, Anträge zur Änderung der Tagesordnung zu stellen.

Am Ende des Tagesordnungspunkts hat sich der Landesjugendausschuss auf eine Tagesordnung geeinigt, nach der ab dann verfahren wird.

5

Annahme des Protokolls des XV. Landesjugendausschusses

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts werden die Anwesenden Anmerkungen und Korrekturen zum Protokoll der letzten Sitzung des Landesjugendausschusses am 12. März 2023 vorschlagen können. Am Ende wird über die Annahme des (ggf. korrigierten) Protokolls abgestimmt.

6

Bericht der Landesjugendleitung

Die Landesjugendleitung wird von den Ereignissen und Entwicklungen seit dem letzten Landesjugendausschuss im März 2023 berichten. Den wesentlichen Teil des Berichts hat die Landesjugendleitung bereits in Videoform aufgezeichnet.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Bericht der Landesjugendleitung

Die Mitglieder der Landesjugendleitung berichten von den Ereignissen und Entwicklungen in der Landesjugend seit dem letzten Landesjugendausschuss im März 2023.

Das Video ist durch Kapitelmarken aufgeteilt, sodass du genau die Teile ansehen kannst, die dich interessieren.

7

Bericht des Landesbeauftragten

Der Landesbeauftragte des THW-Landesverbands Bremen, Niedersachsen oder ein:e Vertreter:in wird einen Bericht über die Tätigkeiten des Landesverbands seit der letzten Sitzung im März 2023 geben und für Fragen der Delegierten zur Verfügung stehen.

8

Bericht des Kassenwarts

Kassenwart Tim Kohnen wird über das Haushaltsjahr 2023 berichten und die Fragen der Delegierten beantworten.

9

Bericht der Kassenprüfer:innen, Entlastung des Vorstands

Die Kassenprüfer:innen werden ihren Bericht über die ordnungsgemäße Verwaltung des Vereinsvermögens durch die Landesjugendleitung vorstellen und eine Empfehlung darüber geben, ob der Vereinsvorstand für den Berichtszeitraum entlastet werden soll. Im Anschluss stimmen die Delegierten über die Entlastung ab.

10

Wahl eines/einer Wahlleiter:in

Für die in TOP 11 anstehenden Wahlen der Mitglieder der Landesjugendleitung wird ein:e Wahlleiter:in benötigt. Diese:r führt die Wahlen durch, beaufsichtigt die Stimmabgabe und -auszählung und stellt das Ergebnis fest.

11

Wahlen der Landesjugendleitung

Alle drei Jahre werden die Mitglieder der Landesjugendleitung vom Landesjugendausschuss neu gewählt. Die jetzige Landesjugendleitung wurde anlässlich des XIII. Landesjugendausschusses am 5. Juni 2021 gewählt. Damit endet nun die Amtszeit der Landesjugendleitung regulär und es stehen Neuwahlen an.

Die Landesjugendleitung besteht aus

  • dem/der Landesjugendleiter:in,
  • seinen/ihren drei Stellvertreter:innen,
  • dem/der Kassenwart:in und
  • dem/der Schriftführer:in.
11.1

Wahl des/der Landesjugendleiter:in

Der/die Landesjugendleiter:in ist Vereinsvorsitzende:r und überblickt damit die gesamte Tätigkeit der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.. Er/sie teilt sich die umfangreichen Aufgaben mit den übrigen Mitgliedern der Landesjugendleitung.

Der/die Landesjugendleiter:in muss volljährig sein.

Derzeitig ist Dennis Zelle (OJ Elze) der Landesjugendleiter.

11.2

Wahl der Stellvertretenden Landesjugendleiter:innen

Die Stellvertretenden Landesjugendleiter:innen vertreten den/die Landesjugendleiter:in im Falle seiner/ihrer Abwesenheit und übernimmt umfassende Aufgabengebiete in Abstimmung mit dem/der Landesjugendleiter:in. Nach satzungsgemäßem Beschluss des Landesjugendvorstands (43. Sitzung am 12. Oktober 2022) hat der/die Landesjugendleiter:in drei Stellvertreter:innen.

Die Stellvertretenden Landesjugendleiter:innen müssen volljährig sein.

Derzeitig sind Marlon Gerdelmann (OJ Meppen), Nico Ströker (OJ Osnabrück) und Maike Huskamp (OJ Fallingbostel-Walsrode) die Stellvertretenden Landesjugendleiter:innen.

11.3

Wahl der/des Kassenwart:in

Der/die Kassenwart:in verwaltet die Kasse und Gelder des Vereins. Er/sie wacht über die Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben bei der Einnahme aus Ausgabe von Vereinsmitteln.

Der/die Kassenwart:in muss volljährig sein.

Derzeitig ist Tim Kohnen (OJ Oldenburg) der Kassenwart.

11.4

Wahl des/der Schriftführer:in

Der/die Schriftführer:in verantwortet die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzungen unserer Vereinsgremien und überwacht die Einhaltung weiterer formaler Regelungen.

Der/die Schriftführer:in muss volljährig sein.

Derzeitig ist Fynn Telgen (OJ Meppen) der Schriftführer.

12

Wahl der Kassenprüfer:innen

Die Kassenprüfer:innen werden durch ihre Wahl damit beauftragt, die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der Vereinsgelder zu überprüfen. Die Kassenprüfer:innen erstatten dazu jedem Landesjugendausschuss über ihre Befunde Bericht.

Die Kassenprüfer:innen müssen volljährig sein.

Derzeit sind Kay-Uwe Gerke (OJ Kutenholz), Kai Müncheberg (OJ Hude-Bookholzberg) und Björn Langnickel (OJ Helmstedt) die Kassenprüfer.

13

Wahl von Delegierten

Die Landesjugend vertritt die Interessen ihrer Mitglieder u.a. in der Bundesjugend und in den Landesjugendringen. Auf dem Landesjugendausschuss werden die Delegierten für diese Gremien gewählt. Sie diskutieren aktuelle Themen, wirken an konkreten Entscheidungen mit und machen sich für Kinder und Jugendliche stark.

Mithilfe des folgenden Formulars kannst du ganz einfach als Delegierte:r kandidieren:

13.1

für den Bundesjugendausschuss

Der Bundesjugendausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium der Bundesjugend (THW-Jugend e.V.). Die Delegierten der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen können in diesem Gremium die Bundesjugendleitung wählen und aktuelle Fragen mitentscheiden. Bei den Fragen handelt es sich sowohl um allgemeine Zielstellungen wie z.B. "Nachhaltigkeit fördern" oder ganz konkrete Fragestellungen wie z.B. die Gestaltung der Stromversorgung beim Bundesjugendlager. Es werden konkrete Entscheidungen getroffen, die für den Jugendverband wichtig sind, und deshalb braucht es junge und interessierte Mitengagierte. Der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. stehen als mitgliederstarke Landesjugend mehrere Delegiertenplätze zu. Dadurch arbeiten die Delegierten immer in einem Team von Interessierten zusammen.

13.2

für den Landesjugendring Niedersachsen

In diesem Gremium heißt es, „über den eigenen Tellerrand“ zu blicken. Bei den Vollversammlungen des Landesjugendrings können die Delegierten Einblicke in die breite Landschaft der Jugendverbände in Niedersachsen gewinnen. Gemeinsame Themen sind die JuLeiCa-Ausbildung, die Förderung von Jugendangeboten oder die Gestaltung der Jugendarbeit im digitalen Raum. Nebenbei kann man die anderen Jugendverbänden und Engagierten kennenlernen und sich austauschen.

13.3

für den Landesjugendring Bremen

In diesem Gremium heißt es, „über den eigenen Tellerrand“ zu blicken. Bei den Vollversammlungen des Landesjugendrings können die Delegierten Einblicke in die politische Interessenvertretung in Bremen gewinnen. Durch den gemeinsamen regionalen Bezug erhalten die Delegierten schnell einen Einblick in die Arbeit der anderen Jugendverbände und können so ihr Netzwerk ausbauen. Es erfordert einen Wohnort in Bremen, um sich als Delegierte:r aufstellen zu lassen.

13.4

für die Landeshelfervereinigung Niedersachsen

Als Delegierte:r für die Landeshelfervereinigung Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich mit den Anliegen und Interessen der erwachsenen Helfer:innen auseinanderzusetzen. Die Sitzungen für die Delegierten finden nicht jährlich statt. Trotz geringerem Zeiteinsatzes ist es somit möglich, als Delegierte:r mitzuwirken. Es können Themen diskutiert werden, die für alle relevant sind, wie z.B. der Übertritt von Junghelfer:innen in den aktiven Dienst, Projektfinanzierungen oder strukturelle Weiterentwicklungen.

13.5

für die Landeshelfervereinigung Bremen

Als Delegierte:r für die Landeshelfervereinigung Bremen kann ein generationsübergreifendes Zusammenarbeiten unterstützt werden. Bei diesem Gremium sollen die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit eingebracht werden. Eine Voraussetzung für die Aufstellung zur Wahl ist ein Wohnsitz in Bremen.

14

Berufung und Abberufung von Referent:innen

Die Landesjugendleitung wird in diesem Tagesordnungspunkt Referentinnen und Referenten berufen, von denen sie in verschiedenen Fachbereichen maßgeblich unterstützt werden, und ihnen für ihr besonderes Engagement danken.

15

Projekt „Für meinen Verband. Zukunft gestalten.“

Die ZdT-Bildungsreferentin Svenja Detto wird über das Projekt „Für meinen Verband. Zukunft gestalten.“ informieren, das die Landesjugend seit dem Jahr 2020 im Rahmen des Bundesprojekts Zusammenhalt durch Teilhabe durchführt.

Außerdem soll ein wesentlicher Blick auf die Zukunft gelegt werden, da das aktuelle Projekt mit Jahresende ausläuft und eine Folgeförderung nicht gesichert ist.

16

Vorstellung und Beschluss des Haushalts 2024

Der /die Kassenwart:in wird die Planungen für den Haushalt 2024 vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss werden die Delegierten gebeten, den Haushalt gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.

17

Ausblick auf das laufende Jahr

Die Landesjugendleitung wirft mit den Delegierten einen Blick in den Kalender des Jahres 2024 und berichtet über die Pläne und Maßnahmen des laufenden Jahres.

18

Änderung der Satzung

Es liegen verschiedene Anträge auf Änderung der Vereinssatzung von der Landesjugendleitung und der Ortsjugend Osnabrück vor. Unter diesem Tagesordnungspunkt werden die Antragsteller:innen die Gründe für die Satzungsänderungen darstellen und die Delegierten werden im Anschluss darüber abstimmen. Zur Änderung der Satzung bedarf es 75% der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten.

18.1

Rahmenbedingungen für digitale Sitzungen

Antrag der Landesjugendleitung

18.2

Wahlverfahren zukunftssicher machen

Antrag der Landesjugendleitung

18.3

Ausfallsicherheit beim Delegiertenschlüssel schaffen

Antrag der Landesjugendleitung

18.4

Anforderungen an Mehrheiten bei Abstimmungen klarstellen

Antrag der Landesjugendleitung

18.5

Herabsetzung des Mindestalters für Delegierte auf 10 Jahre

Antrag der Ortsjugend Osnabrück

19

Anträge und Verschiedenes

Die Delegierten können eigene Anträge an den Landesjugendausschuss formulieren. Bis zum Ende der Antragsfrist am 18. Januar 2024 sind keine weiteren Anträge aus den Untergliederungen eingegangen.

20

Verabschiedung

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“.