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Rechtliches zum Verein

Zunächst eine Sammlung der jeweils aktuellsten Fassungen rechtlicher Unterlagen zur THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.:

Downloads zur Gemeinnützigkeit

Wie wir auf verschiedenen Veranstaltungen betont haben, müssen alle Jugendgruppen gemeinnützig werden. In Bremen und Niedersachsen regelt die Satzung der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. hierfür die Rahmenbedingungen.

Ihr habt drei Möglichkeiten, wie ihr euch auf Ortsebene aufstellen wollt:

Für alle drei Varianten benötigt ihr eine eigene Satzung, bzw. im Fall der Helfervereinigung eine sogenannte Jugendordnung. Die Muster hierfür könnt ihr am Ende dieser Seite downloaden. Ändert in den Vorlagen nur die markierten und benannten Stelle, denn nachdem ihr eure Satzung beschlossen habt, müsst ihr auch noch einen Aufnahmeantrag bei uns stellen. Wenn eure Satzung/Jugendordnung jedoch im Widerspruch zu den Vorlagen oder unserer Landessatzung steht, müssen wir die Aufnahme verweigern und ihr müsst den Prozess nochmal starten. Wendet euch daher bei Fragen bitte gleich an unsere Landesgeschäftsstelle, dann können wir das im Vorfeld mit euch klären.
Ein wichtiger Hinweis für die Spartenlösung: Ihr als Jugendgruppe müsst euch nur eine Jugendordnung geben, aber eure örtliche Helfervereinigung muss auch ihre Satzung anpassen. Dafür haben wir auch ein Muster bereitgestellt, welches ihr am Ende dieser Seite herunterladen könnt.