Die vorliegenden Bedingungen zur Ausgabe von Fahrkarten zur Teilnahme an Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. („Fahrkartenausgabebedingungen“) regeln den Antrag, die Ausgabe und die Verwendung von Fahrkarten, die von der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. an Teilnehmende an von ihr angebotenen und/oder durchgeführten Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen ausgegeben werden.
Zur einfachen Lesbarkeit bezeichnet neben den in Ziffer A der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. definierten Bezeichnungen der Ausdruck
„Niedersachsen-Ticket“ das Niedersachsenticket nach Maßgabe von Teil III, Ziffer 5.1 der Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs vom 09.12.2018 der Niedersachsentarif GmbH, wie sie bei der Deutschen Bahn erworben werden kann;
„qualifizierte Veranstaltung“ eine Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe, die von der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. angeboten und/oder durchgeführt wird und für welche die Ausgabe von Fahrkarten an Teilnehmende vonseiten der Landesjugend vorgesehen ist.
Zum Antrag einer Fahrkarte für eine qualifizierte Veranstaltung berechtigt ist jeder Teilnehmende, der für diese Veranstaltung eine Zuweisungsbestätigung erhalten hat.
Das Stellen eines Antrags auf Ausgabe einer Fahrkarte ist grundsätzlich nur Antragsberechtigten i.S.d. Ziffer B gestattet. Anträge von Personen, die nicht antragsberechtigt sind, werden ignoriert.
Ein Antrag auf Ausgabe einer Fahrkarte erfolgt in jedem Fall über das von der Landesjugend bereitgestellte Webformular. Es besteht kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Formulars. Ein Antrag auf Ausgabe einer Fahrkarte für eine qualifizierte Veranstaltung, die Teil einer Veranstaltungsreihe ist, zieht automatisch Anträge auf Ausgabe einer Fahrkarte für alle qualifizierten Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe nach sich, sofern nicht anders vereinbart. Der Antragsteller erhält eine Nachricht, die den Eingang seines Antrags bestätigt (Eingangsbestätigung). Durch die Eingangsbestätigung kommt weder ein Vertrag zustande, noch besteht Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte.
Wenn der Antragsteller antragsberechtigt und der Antrag für eine qualifizierte Veranstaltung fristgerecht gestellt worden ist, erhält der Antragsteller eine Zusage (Ausgabebestätigung), dass er ein Ticket erhalten wird. Mit Versand der Ausgabebestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Fahrkarte/n werden i.d.R. einige Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Antragsteller zugänglich gemacht und sind am An- sowie Abreisetag gülig, wenn nicht anders vereinbart. Die Landesjugend behält sich vor, Fahrgemeinschaften aus mehreren Teilnehmenden gleicher Ortsjugend oder anderweitige Fahrgemeinschaften aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz oder ökologischen Nachhaltigkeit zu bilden. Diese erhalten gemeinsame Fahrkarten.
Die An- und Abreise der Teilnehmenden mit von der Landesjugend zur Verfügung gestellten Fahrkarten geschieht auf eigene Gefahr. Alle im Zusammenhang mit der Fahrt entstehenden Kosten sind durch den Teilnehmenden zu tragen. Selbstverständlich gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn und ihrer Kooperationspartner.
Grundsätzlich werden von der Landesjugend Niedersachsen-Tickets ausgegeben. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz oder ökologischen Nachhaltigkeit behält sich die Landesjugend vor, Fahrgemeinschaften aus mehreren Teilnehmenden zu bilden. Abweichende Absprachen sind mit der Landesjugend im Einzelfall zu treffen.
Ein Zurückziehen des Antrags oder Rücktritt vom Vertrag ist für einzelne Veranstaltungen sowie ganze Veranstaltungsreihen jederzeit nach schriftlicher Erklärung gegenüber der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. möglich.
Es gelten die Bestimmungen der Ziffer L der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.. Zur Ausgabe von Fahrkarten werden ggf. persönliche Daten des Teilnehmenden an die Deutsche Bahn sowie zur Bildung von Fahrgemeinschaften an andere Teilnehmende weitergegeben.
Die Landesjugend behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Fahrkartenausgabebedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf einen Antrag finden jeweils die Fahrkartenausgabebedingungen Anwendung, die zum Zeitpunkt des Absendens in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die Fahrkartenausgabebedingungen zur Teilnahme an Veranstaltungen treten in Kraft am 01.01.2019.