Neue Teilnahmebeiträge ab 2025
Mit dem 1. Januar 2025 treten Änderungen an der Zusammensetzung der Teilnahmebeiträge für Veranstaltungen der Landesjugend in Kraft. Erfahre in diesem Beitrag alle Details.
Mit dem 1. Januar 2025 tritt ein neues Konzept zur Zusammensetzung der Teilnahmebeiträge („TN-Beiträge“) für Veranstaltungen der Landesjugend in Kraft. Dieses neue Bepreisungskonzept hat der Landesjugendvorstand in Hinblick auf die veränderte Haushaltslage der Landesjugend ab 2025 beschlossen. In diesem Beitrag findest du die Details zu allen Änderungen.
Bisherige TN-Beiträge
Der Teilnahmebeitrag („TN-Beitrag“) muss von jeder Person bezahlt werden, um an einer Veranstaltung der Landesjugend teilzunehmen. Bisher hat die Landesjugendleitung für jede Veranstaltung einen pauschalen Beitrag zur Teilnahme festgelegt.
Aufgrund großzügiger Förderungen von Bund, Land und Helfervereinigungen bezogen sich die Teilnahmebeiträge für Veranstaltungen in den vergangenen Jahren auf 15–25 Euro pro Person. Einzelne längere Veranstaltungen (JuLeiCa, Jugendwaldeinsatz, Politische Bildungsfahrten) beliefen sich auf 40–75 Euro pro Person.
TN-Beiträge ab dem 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 setzt sich der Teilnahmebetrag einer Veranstaltung der Landesjugend aus einem Basispreis und einem teilnehmer-bezogenen Aufschlag/Rabatt zusammen:
Basispreis
Der Basispreis ergibt sich ähnlich wie der frühere TN-Beitrag aus dem zeitlichen Umfang und dem Angebot der konkreten Veranstaltung:
Welcher Kategorie eine Veranstaltung zuzuordnen ist, kann der Ausschreibung auf der Terminseite entnommen werden. Abweichungen für einzelne Veranstaltungen sind möglich.
Aufschläge und Rabatte
Zu dem Basispreis der Veranstaltung können Aufschläge oder Rabatte hinzukommen. Diese hängen von dem/der individuellen Teilnehmer:in ab und belaufen sich wie folgt:
Auf kostenfreie Veranstaltungen werden keine Aufschläge oder Rabatte berechnet (Ausnahme: Postversand Anmeldeunterlagen). Ein Aufsummieren der Aufschläge und Rabatte ist möglich. Abweichungen für einzelne Veranstaltungen sind möglich.
Was ist im neuen TN-Beitrag enthalten?
Auch in Hinblick auf die im Teilnahmebeitrag enthaltenen Leistungen gibt es ab dem 01.01.2025 Änderungen, auf die wir an dieser Stelle gerne aufmerksam machen möchten.
- Teilnahme und Programm:
Im TN-Beitrag ist weiterhin selbstverständlich die Teilnahme an der Veranstaltung inklusive des gesamten Programmes (Programm, Unterkunft, Dozent:in, Material) enthalten. Sollten einzelne Programmanteile oder Materialien eine zusätzliche Umlage voraussetzen, wird dies in der Terminankündigung mitgeteilt. - Verpflegung:
Im TN-Beitrag ist die Verpflegung während der Veranstaltung enthalten. An vollen Tagen findet eine Verpflegung mit 3 Mahlzeiten, an angebrochenen Tagen mit mindestens einer Mahlzeit/Snack statt. Während der Veranstaltung wird Wasser und Saft zur Verfügung gestellt. Wenn süße Getränke oder süße Snacks gewünscht sind, müssen diese von den Teilnehmenden selbst und auf eigene Kosten mitgebracht werden. - Reisekosten:
Leider können wir den Teilnehmenden keine Reisekosten mehr erstatten. Die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt in eigener Organisation und auf eigene Kosten. Unsere Landesgeschäftsstelle steht gern bei der Vermittlung von Fahrgemeinschaften zur Verfügung.
Abweichungen für einzelne Veranstaltungen sind möglich.
Warum sind diese Änderungen nötig?
In den vergangenen Jahren konnte die Landesjugend aufgrund großzügiger Förderungen von Bund, Land und Helfervereinigungen auf eine komfortable Haushaltslage blicken und mit den vorhandenen Geldmitteln auch in den Komfort der Teilnehmenden investieren. Mit Auslaufen unseres ZdT-Projektes zum 31.12.2024 steht der Landesjugend nun deutlich weniger Geld zur Verfügung, sodass dieser Komfort in diesem Umfang nicht mehr zu finanzieren ist. Die Landesjugendleitung hat zusammen mit dem Landesjugendvorstand ein Konzept erarbeitet, wie möglichst viele Angebote der Landesjugend aufrechterhalten und finanziert werden können. Dabei waren Abstriche beim Komfort nicht zu vermeiden.