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Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet am 4. Februar 2025 statt – die Termine findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

veröffentlicht am
01
.
02
.
2025
von
Landesjugendleitung
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Landesjugendausschuss

XVII. Landesjugendausschuss findet am 23.03.2025 statt

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Am 23. März 2025 kommt der Landesjugendausschuss zu seiner 17. Sitzung in Einbeck zusammen.

Veranstaltungsbericht

Große SuG-Veranstaltungsreihe 2024 mit dem Landesverband

vom
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12
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Am 16.12.2024 hat das fünfte und letzte Modul unserer großen Veranstaltungsreihe zum Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ (kurz: SuG) in Kooperation mit dem Landesverband Bremen, Niedersachsen stattgefunden. Alles zu dieser wichtigen Veranstaltungsreihe lest ihr in diesem Beitrag.

Veranstaltungsbericht

Digitale Lagerfeuerrunde zum Jahresabschluss

vom
09
.
12
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Am 02.12. haben wir uns bei einer gemütlichen digitalen Lagerfeuerrunde über die Jugendarbeit im THW ausgetauscht. Mehr zu unserem Digitalen Lagerfeuer lest ihr in diesem Beitrag.

Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet am 4. Februar 2025 statt – die Termine findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

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