Sitzung am 12. März 2023 in Einbeck
Die Landesjugendausschüsse 2021 und 2022 mussten wegen der pandemischen Einschränkungen rein digital stattfinden. In diesem Jahr freuen wir uns, euch endlich wieder zu einem Präsenz-Landesjugendausschuss einladen zu dürfen. Der Landesjugendausschuss kommt am 12. März 2023 in Einbeck zu seiner 15. Sitzung zusammen.
Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen und Unterlagen zur Sitzung für die Delegierten, Gäste und Interessierten zusammengefasst. Im Vorfeld der Sitzung werden hier bereits eine Menge Informationen und Materialien für die Sitzung bereitgestellt.
Konkret findest du auf dieser Seite:
Was der Landesjugendausschuss ist und welche Aufgaben er hat, erfährst du hier!
Der Landesjugendausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium der Landesjugend. Dort kommen mindestens einmal im Jahr Delegierte aus allen Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen zusammen, um über Leitentscheidung für die Zukunft der Landesjugend zu debattieren und abzustimmen. Die konkreten Aufgaben des Landesjugendausschusses in der Übersicht sind hier zu finden.
Der Landesjugendausschuss ist die gesetzliche Mitgliederversammlung der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. und findet in Form einer Delegiertenversammlung statt. Das bedeutet, alle THW-Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen, die Mitglied in der Landesjugend sind, entsenden Delegierte, die auf Ortsebene gewählt wurden und die die jeweile Ortsjugend vertreten. Wie viele Delegierte die Ortsjugenden entsenden dürfen, hängt von der gemeldeten Anzahl der Junghelferinnen und Junghelfer auf Ortsebene ab und wird im Vorfeld der Sitzung bekanntgegeben.
Neben den Delegierten der Ortsjugenden nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Teile der THW-Familie am Landesjugendausschuss teil; wie zum Beispiel die Bezirksjugenden, der Landesverband oder die Landeshelfervereinigungen.
Ortsjugenden, die keine Delegierten entsenden dürfen, können als Gäste ohne eine Stimmberechtigung teilnehmen.
In diesem Abschnitt erfährst du, wie du dich als Delegierte:r oder als Gast für den Landesjugendausschuss anmelden kannst.
Stimmberechtigte Delegierte
Die stimmberechtigten Delegierten werden für jede Ortsjugend von dem/der Ortsjugendleiter:in gesammelt angemeldet. Eine Anmeldung ist immer erforderlich, unabhängig davon ob die Delegierten an der Sitzung vor Ort oder digital teilnehmen.
Der/die Ortsjugendleiter:in stellt die Delegation der Ortsjugend gemeinsam mit den Delegierten in der bekanntgegebenen Stärke zusammen.
Der/die Ortsjugendleiter:in meldet diese Delegation mithilfe eines Online-Formulars an die Landesjugend. Im Rahmen dieses Formulars werden die folgenden Daten und Informationen abgefragt:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Mailadresse und Teilnahmeart (Präsenz / digital) für jede:n Delegierte:n
Persönliche Daten des/der Ortsjugendleiter:in oder dessen/deren Vertreter:in
Der/die Ortsjugendleiter:in erhält im Anschluss zwei Unterlagen per Mail:
Formular zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben (zu unterschreiben von dem/der Ortsjugendleiter:in)
Anmeldeformulare für alle gemeldeten Delegierten (zu unterschreiben von den jeweiligen Delegierten)
Alle Unterlagen müssen vollständig und unterschrieben an die Landesgeschäftsstelle gesendet werden. Die Unterlagen der Delegierten können gesammelt durch den/die Ortsjugendleiter:in oder einzeln von den Delegierten eingereicht werden.
Achtung! Die Unterlagen werden nur dem/der Ortsjugendleiter:in zugeschickt. Diese:r muss die Formulare für die Delegierten eigenständig weitergeben.
Wenn alle Unterlagen vollständig und unterschrieben in der Landesgeschäftsstelle vorliegen, erhalten die Delegierten ihre Sitzungsunterlagen postalisch an die in Schritt 2 angegebene Adresse.
Im Rahmen der Sitzungsunterlagen erhalten die Delegierten ihre persönlichen Login-Daten für die Sitzung.
Gäste ohne Stimmrecht
Ortsjugenden ohne eine stimmberechtigte Delegation können als Gäste an der Sitzung teilnehmen. Aus Kapazitätsgründen kann zunächst nur jeweils ein Gast entsandt werden. In Absprache können auch zusätzliche Plätze vereinbart werden.
Eine Anmeldung ist immer erforderlich, unabhängig davon ob die Gäste an der Sitzung vor Ort oder digital teilnehmen.
Der Gast meldet sich mithilfe eines Online-Formulars an. Im Rahmen dieses Formulars werden persönliche Daten der Person abgefragt.
Der Gast erhält im Anschluss per Mail eine Bestätigung über seine Anmeldung sowie eine zu unterschreibende Unterlage.
Diese Unterlage muss vollständig und unterschrieben an die Landesgeschäftsstelle zurückgeschickt werden.
Der Gast erhält im Anschluss alle weiteren Informationen.
Zuschauer:innen (digital)
Personen, die weder als Delegierte noch als Gäste am Landesjugendausschuss teilnehmen, können die Sitzung virtuell im Livestream verfolgen. Dazu ist keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Zuschauer:innen haben kein Stimm- und kein Rederecht. Eine Teilnahme vor Ort ist nicht möglich.
Sitzung vom 12. März 2023 in Einbeck