4311-Antragsfrist am 1. April
Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.
Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.
Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie
Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:
Noch Fragen?
Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.
Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet am 5. Februar 2024 statt – die Termine findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.