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Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet am 5. Februar 2024 statt – die Termine findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

veröffentlicht am
01
.
02
.
2024
von
Landesjugendleitung
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Die aktuellsten Neuigkeiten

Förderung 4311

4311-Nachweisfrist steht an!

vom
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Die Abgabefrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Veranstaltungsbericht

Erfolgreiches jung.Helferinnen.Abenteuer 2024

vom
04
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Im September fand zum dritten Mal unser jung.Helferinnen.Abenteuer zusammen mit der THW-Jugend Schleswig-Holstein statt, bei dem wir uns mit den Themen Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen beschäftigt haben. Lest in unserem Bericht mehr über das spannende Wochenende.

Veranstaltungsbericht

Veranstaltungsreihe zu „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ (SuG) mit dem Landesverband gestartet

vom
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.
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Am 05.09.2024 ist unsere große Veranstaltungsreihe zum Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ (kurz: SuG) in Kooperation mit dem Landesverband Bremen, Niedersachsen gestartet.

Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet am 5. Februar 2024 statt – die Termine findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

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