4311-Nachweisfrist steht an!
Die Abgabefrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Welche Neuerungen es dieses Jahr zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.
Das letzte Quartal des Jahres bricht an und damit steht auch der Zahlenmäßige Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) der Bundesjugend auf der Agenda!
Mit der Förderung 4311 erhält deine Ortsjugend für jedes gemeldete Mitglied eine pauschale Förderung pro Kopf, die für eure Jugendarbeit im Ort verausgabt werden kann. Diese Ausgaben müssen gegenüber der Bundesgeschäftsstelle durch den sogenannten Zahlenmäßigen Nachweis belegt werden.
Weitere Informationen zur Abrechnung der 4311-Förderung findet ihr in der Förderrichtlinie der Bundesjugend.
Neue Nachweisfrist ab 2023!
Ab diesem Jahr liegt die Eingangsfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis auf dem 30. November. Beachtet diese Änderung also in der Planung eurer Abrechnung!
Der Bundesjugendvorstand hat diese Vorverlegung der Frist in seiner Sitzung im Februar 2023 beschlossen. Dazu schreibt die Bundesjugend auf ihrer Homepage:
„Auf der Sitzung des Bundesjugendvorstandes im Februar 2023 wurden die Erkenntnisse zur Abrechnung der Gruppenarbeit 4311 aus dem vergangenen Jahr 2022 vorgestellt. Mit dem Stichtag zur spätesten Abgabe am 15. Dezember blieb der Bundesgeschäftsstelle zu wenig Zeit, die Anzahl der eingereichten Abrechnungen der Jugendgruppen mit dem qualitativen Anspruch der Prüfung in Einklang zu bringen. Die überwiegende Zahl der Abrechnungen traf – auch bedingt durch die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der Abrechnungsunterlagen – erst zum Stichtag ein. Die Bearbeitung der Abrechnungen der Jugendgruppen zur Gruppenförderung 4311 ist in den letzten Jahren viel komplexer geworden, da viel höhere Auflagen zu Entscheidungen über die förderfähigen Ausgaben seitens der übergeordneten Prüfinstanzen getroffen wurden.
Der Bundesjugendvorstand hat sich nach langer und intensiver Diskussion für die Verschiebung des Stichtages entschieden. Mittelfristig plant der Bundesjugendvorstand das Verfahren zur Abrechnung kritisch zu überprüfen, um es für alle Beteiligten zu optimieren und in der Umsetzung generell zu vereinfachen. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.“
Bonuszahlung für frühzeitigen Nachweis entfällt
Ortsjugenden, die ihren Zahlenmäßigen Nachweis bereits zum 15. November bei der Bundesjugend eingereicht hatten, haben dafür bisher eine pauschale Bonuszahlung erhalten. Dieser Bonus wurde durch Beschluss des Bundesjugendvorstands abgeschafft.
Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie
Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:
Noch Fragen?
Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.
Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet im ersten Quartal 2024 statt – die Termine findet ihr in Kürze in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.