4311-Nachweisfrist steht an!
Die Abgabefrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.
Das letzte Quartal des Jahres bricht an und damit steht auch der Zahlenmäßige Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) der Bundesjugend auf der Agenda!
Mit der Förderung 4311 erhält deine Ortsjugend für jedes gemeldete Mitglied eine pauschale Förderung pro Kopf, die für eure Jugendarbeit im Ort verausgabt werden kann. Diese Ausgaben müssen gegenüber der Bundesgeschäftsstelle durch den sogenannten Zahlenmäßigen Nachweis belegt werden.
Weitere Informationen zur Abrechnung der 4311-Förderung findet ihr in der Förderrichtlinie der Bundesjugend.
Neue Nachweisfrist seit 2023 beachten!
Seit 2023 liegt die Eingangsfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis auf dem 30. November. Beachtet diese Änderung also in der Planung eurer Abrechnung! Der Bundesjugendvorstand hat diese Vorverlegung der Frist in seiner Sitzung im Februar 2023 beschlossen.
Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie
Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:
Noch Fragen?
Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.
Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet im ersten Quartal 2025 statt – die Termine findet ihr in Kürze in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.