46. Sitzung des Landesjugendvorstands im digitalen Raum
Am 7. September 2023 hat der Landesjugendvorstand zum 46. Mal getagt. Welche Themen das Gremium im digitalen Raum besprochen hat, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Zum 46. Mal ist der Landesjugendvorstand am vergangenen Donnerstag (07.09.2023) zu einer Sitzung zusammengekommen. Der Landesjugendvorstand ist das gemeinsame Gremium der THW-Familie in Bremen, Niedersachsen und bringt neben Vertreter:innen der Bezirksjugenden, der Landesjugend und des Landesverbands auch die Landessprecher:innen und Vertreter:innen der Landeshelfervereinigungen zusammen. Entsprechend breit gefächert können auch die besprochenen Themen sein. Einen kurzen Einblick in die Arbeit des Landesjugendvorstands während dieser Sitzung erhaltet ihr hier.
Berichte aus der THW-Familie
Traditionsgemäß nehmen die Berichte aus den verschiedenen Ebenen und Teilen der THW-Familie einen großen Raum in der Sitzung ein. So erhalten alle Anwesenden die Möglichkeit, über ihre aktuellen Projekte und Anliegen zu sprechen und die anderen Anwesenden auf den neusten Stand zu bringen.
Die Landesjugendleitung hat über das anstehende Veranstaltungsprogramm im Herbst informiert sowie über die Anstrengungen, über den Sommer die Bildungsreferent:innen-Stelle aus dem ZdT-Projekt nachzubesetzen. Dazu konnte Landesjugendleiter Dennis Zelle mit Freude bekanntgeben, dass eine Nachfolge für Ann-Kathrin Wachenhausen gefunden worden sei und in naher Zukunft die Arbeit in der Landesgeschäftsstelle aufnehmen werde. Weitere Details dazu würden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Nach dem Bericht der Landesjugendleitung folgten die Berichte aus dem Landesverband, den Landeshelfervereinigungen, der Landeshelfersprecher:innen und der Bezirksjugenden.
Kindeswohl: Änderung der Teilnahmebedingungen
Der Landesjugendvorstand hat einstimmig die Allgemeinen Teilnahmebedingungen zur Teilnahme an Veranstaltungen der Landesjugend Bremen, Niedersachsen geändert. Dabei betrifft die wesentlichste Änderung den Schutz des Kindeswohls. Erwachsene Teilnehmende, die an einer Veranstaltung der Landesjugend Bremen, Niedersachsen teilnehmen wollen, müssen im Rahmen ihrer Anmeldung versichern, nicht wegen einer kinder- oder jugendgefährdenden Straftat verurteilt zu sein. Dazu kann die Landesjugend entweder Einsicht in das Führungszeugnis verlangen oder das Ergebnis der letzten Einsicht bei der Bundesanstalt THW abfragen.
Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt, um auf den Veranstaltungen der Landesjugend, an denen Minderjährige teilnehmen, einen sicheren Raum für diese Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Für Mitarbeiter:innen und Teamer:innen der Landesjugend gilt bereits eine grundsätzliche Pflicht zur regelmäßigen Vorlage von Führungszeugnissen.
Die neuen Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2024 und sind in Kürze online abrufbar.
Die nächste 47. Sitzung des Landesjugendvorstands findet planmäßig am 4. November 2023 in Wolfsburg statt.