XVII. Landesjugendausschuss
Wann, wo und worüber wird beim Landesjugendausschuss gesprochen? Hier erfährst du es!
Der XVII. Landesjugendausschuss findet in hybrider Form statt. Das heißt, eine Teilnahme ist sowohl vor Ort in Einbeck möglich, als auch digital von überall auf der Welt aus.
Der Ablauf des Landesjugendausschusses gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
Unsere Tagesordnung umfasst einige große Punkte. Daher kann es sein, dass die Sitzung auch über die anvisierte Zeit hinaus andauert. Plant dies bei eurer Abreiseplanung entsprechend ein.
Hier erhaltet ihr einen Einblick in das LJA-Gelände in Einbeck.
Der Landesjugendausschuss findet in der Multifunktionshalle Einbeck statt. Die Adresse lautet: Kohnser Weg 3c, 37574 Einbeck.
Von Norden aus kann die Anreise nach Einbeck erfolgen
über die A7 Richtung Kassel
bis Ausfahrt Seesen/Harz (67),
dann B248, B64 und B3 folgen.
In der Nähe des Geländes befinden sich zwei Bahnhöfe der DB. Von dort aus ist es jeweils nur ein kurzer Spaziergang zum Landesjugendausschuss:
Einbeck BBS/PS-Speicher (Fußweg: 400m, 5min)
Einbeck Mitte (Fußweg: 1500m, 20min)
Zum Abstellen von Fahrzeugen steht uns der Parkplatz des Hallen- und Freibades Einbeck zur Verfügung:
Hallen- und Freibad Einbeck
Am Schwimmbad 11, 37574 Einbeck
Von dort aus ist es zum Landesjugendausschuss nur ein kurzer Spaziergang (Fußweg: 800m, 10min). Auf dem Parkplatz können alle Fahrzeuge bis maximal MTW-Größe abgestellt werden. Bitte seht von Anreisen mit Großfahrzeugen ab!
Die halleneigenen Parkplätze sowie der Schotterplatz nebenan können nicht genutzt werden!
Personen mit Mobilitätseinschränkungen steht unsere Landesgeschäftsstelle bei der Lösungsfindung gerne zur Seite.
Hier findest du alles Wissenswerte rund um die konkreten Themen, die beim LJA besprochen werden.
Landesjugendleiter Dennis Zelle wird die Delegierten, Gäste und alle anderen Anwesenden in Einbeck und im digitalen Raum begrüßen und den XVII. Landesjugendausschuss der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. offiziell eröffnen.
Die Sitzungsleitung wird dem Landesjugendausschuss eine Einführung in das verwendete Abstimmungstool geben, um alle Stimmberechtigten auf die anstehenden Abstimmungen vorzubereiten.
Im Rahmen dieses TOP wird es eine Testabstimmung geben, um die Verwendung des Abstimmungstools in den unterschiedlichen Abstimmungsmodi zu erproben.
Dieser Tagesordnungspunkt dient der formalen Feststellung, ob die in Satzung und Geschäftsordnung vorgeschriebenen Regeln über die Ladung eingehalten und genügend Stimmberechtigte anwesend sind, damit der Landesjugendausschuss wirksame und verbindliche Beschlüsse treffen kann.
Gemäß der Satzung hat die Einladung zum Landesjugendausschuss in schriftlicher oder elektronischer Form und spätestens vier Wochen vor dem anberaumten Termin zu erfolgen. Weitere vier Wochen vorher muss der Termin der Sitzung und der Ladung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Sitzungsleitung wird überprüfen, ob die Einladung diesen Anforderungen genügt und – wenn gegeben – die ordnungsgemäße Ladung feststellen.
Die Ladung zum XVII. Landesjugendausschuss erfolgte am 17. Februar 2025 in elektronischer Form. Alle Eingeladenen wurden außerdem postalisch auf die Ladung hingewiesen. Der Sitzungstermin und der Ladungstermin wurden am 17. Januar 2025 auf der Homepage der Landesjugend verkündet.
Die Sitzungsleitung wird die Anzahl der Stimmberechtigten sowie die Anzahl der davon Anwesenden feststellen.
Satzungsgemäß sind im Landesjugendausschuss stimmberechtigt
die stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendvorstands, also
die Mitglieder der Landesjugendleitung, d.h. der Landesjugendleiter, seine drei Stellvertreter:innen, der Kassenwart und der Schriftführer,
die Bezirksjugendleiter:innen der Bezirksjugenden, die (mindestens vorläufig) in die Landesjugend aufgenommen sind, und jeweils der/die Bezirksjugendsprecher:in
der Landesbeauftragte des THW-Landesverbands Bremen, Niedersachsen,
jeweils der Landessprecher Bremen und Niedersachsen, sowie
jeweils der/die Vorsitzende der Landeshelfervereinigungen Bremen und Niedersachsen.
Der Landesjugendvorstand hat in seiner 51. Sitzung am 2. November 2024 den Delegiertenschlüssel festgesetzt. Daraus ergibt sich, dass die Ortsjugenden insgesamt 124 Delegierte entsenden dürfen. Die direkten Mitglieder dürfen eine:n Delegierte:n entsenden. Der Landesjugendvorstand hat bis zu 15 Stimmen (6x LaJuLtg, 4x BezJu, 1x LV, 2x LS, 2x LHV).
Damit ergeben sich in der Summe bis zu 140 Stimmberechtigte für den XVII. Landesjugendausschuss.
Aus den bereits festgestellten Tatsachen wird die Sitzungsleitung die Beschlussfähigkeit der Sitzung ermitteln.
Der Landesjugendausschuss ist satzungsgemäß dann beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und genügend Stimmberechtigte, nämlich mindestens 30%, anwesend sind. Bei 140 möglichen Stimmberechtigten bedarf es also der Anwesenheit von 42 Stimmberechtigten.
In diesem Tagesordnungspunkt legt das Plenum die Tagesordnung für den Rest der Sitzung fest. Im Rahmen der Ladung hat die Landesjugendleitung bereits eine vorläufige Tagesordnung versandt, nach der bis zu diesen Zeitpunkt verfahren wurde. Diese vorläufige Tagesordnung dient als Vorschlag an den Landesjugendausschuss.
Die Anwesenden haben die Möglichkeit, nun über den Ablauf der restlichen Sitzung zu debattieren und eine sinnvolle Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festzulegen. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, Anträge zur Änderung der Tagesordnung zu stellen.
Am Ende des Tagesordnungspunkts hat sich der Landesjugendausschuss auf eine Tagesordnung geeinigt, nach der ab dann verfahren wird.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts werden die Anwesenden Anmerkungen und Korrekturen zum Protokoll der letzten Sitzung des Landesjugendausschusses am 3. März 2024 vorschlagen können. Am Ende wird über die Annahme des (ggf. korrigierten) Protokolls abgestimmt.
Die Landesjugendleitung wird von den Ereignissen und Entwicklungen seit dem letzten Landesjugendausschuss im März 2024 berichten. Den wesentlichen Teil des Berichts hat die Landesjugendleitung bereits in Videoform aufgezeichnet.
Den Bericht der Landesjugendleitung gibt es als regulären Podcast zum Anhören:
In bekannter Manier kann der Jahresrückblick auch als Video-Podcast angeschaut werden:
Teil 1: Dennis und Nico
Dennis Zelle (Landesjugendleiter) und Nico Ströker (Stv. Landesjugendleiter) heißen zum Jahresrückblick willkommen und sprechen über Aktuelles aus der Landesjugend.
Teil 2: Nico und Maike
Nico Ströker (Stv. Landesjugendleiter) und Maike Huskamp (Stv. Landesjugendleiterin) sprechen über Zeltlager, Minigruppen und „Blaulicht“-Veranstaltungen.
Teil 3: Maike und Fynn
Maike Huskamp (Stv. Landesjugendleiterin) und Fynn Telgen (Schriftführer) sprechen über Mitbestimmung im Jugendverband und die Förderung von Mädchen in der THW-Jugend.
Teil 4: Fynn und Torben
Fynn Telgen (Schriftführer) und Torben Bent (Bildungsreferent) sprechen über politische Bildung und Herausforderungen nach dem Ende der ZdT-Förderung.
Teil 5: Dennis und Fynn
Dennis Zelle (Landesjugendleiter) und Fynn Telgen (Schriftführer) sprechen über digitale Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und die Zukunft der Landesjugend.
Der Landesbeauftragte des THW-Landesverbands Bremen, Niedersachsen oder ein:e Vertreter:in wird einen Bericht über die Tätigkeiten des Landesverbands seit der letzten Sitzung im März 2024 geben und für Fragen der Delegierten zur Verfügung stehen.
Kassenwart Tim Kohnen wird über das Haushaltsjahr 2024 berichten und die Fragen der Delegierten beantworten.
Die Kassenprüfer:innen werden ihren Bericht über die ordnungsgemäße Verwaltung des Vereinsvermögens durch die Landesjugendleitung vorstellen und eine Empfehlung darüber geben, ob der Vereinsvorstand für den Berichtszeitraum entlastet werden soll. Im Anschluss stimmen die Delegierten über die Entlastung ab.
Die Landesjugend vertritt die Interessen ihrer Mitglieder u.a. in der Bundesjugend und in den Landesjugendringen. Auf dem Landesjugendausschuss werden die Delegierten für diese Gremien gewählt. Sie diskutieren aktuelle Themen, wirken an konkreten Entscheidungen mit und machen sich für Kinder und Jugendliche stark.
In diesem Tagesordnungspunkt werden einige Delegierte von ihrer Tätigkeit im vergangenen Jahr berichten.
Die Landesjugend vertritt die Interessen ihrer Mitglieder u.a. in der Bundesjugend und in den Landesjugendringen. Auf dem Landesjugendausschuss werden die Delegierten für diese Gremien gewählt. Sie diskutieren aktuelle Themen, wirken an konkreten Entscheidungen mit und machen sich für Kinder und Jugendliche stark.
Mithilfe des folgenden Formulars kannst du ganz einfach als Delegierte:r kandidieren:
Der Bundesjugendausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium der Bundesjugend (THW-Jugend e.V.). Die Delegierten der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen können in diesem Gremium die Bundesjugendleitung wählen und aktuelle Fragen mitentscheiden. Bei den Fragen handelt es sich sowohl um allgemeine Zielstellungen wie z.B. "Nachhaltigkeit fördern" oder ganz konkrete Fragestellungen wie z.B. die Gestaltung der Stromversorgung beim Bundesjugendlager. Es werden konkrete Entscheidungen getroffen, die für den Jugendverband wichtig sind, und deshalb braucht es junge und interessierte Mitengagierte. Der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. stehen als mitgliederstarke Landesjugend mehrere Delegiertenplätze zu. Dadurch arbeiten die Delegierten immer in einem Team von Interessierten zusammen.
In diesem Gremium heißt es, „über den eigenen Tellerrand“ zu blicken. Bei den Vollversammlungen des Landesjugendrings können die Delegierten Einblicke in die breite Landschaft der Jugendverbände in Niedersachsen gewinnen. Gemeinsame Themen sind die JuLeiCa-Ausbildung, die Förderung von Jugendangeboten oder die Gestaltung der Jugendarbeit im digitalen Raum. Nebenbei kann man die anderen Jugendverbänden und Engagierten kennenlernen und sich austauschen.
In diesem Gremium heißt es, „über den eigenen Tellerrand“ zu blicken. Bei den Vollversammlungen des Landesjugendrings können die Delegierten Einblicke in die politische Interessenvertretung in Bremen gewinnen. Durch den gemeinsamen regionalen Bezug erhalten die Delegierten schnell einen Einblick in die Arbeit der anderen Jugendverbände und können so ihr Netzwerk ausbauen. Es erfordert einen Wohnort in Bremen, um sich als Delegierte:r aufstellen zu lassen.
Als Delegierte:r für die Landeshelfervereinigung Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich mit den Anliegen und Interessen der erwachsenen Helfer:innen auseinanderzusetzen. Die Sitzungen für die Delegierten finden nicht jährlich statt. Trotz geringerem Zeiteinsatzes ist es somit möglich, als Delegierte:r mitzuwirken. Es können Themen diskutiert werden, die für alle relevant sind, wie z.B. der Übertritt von Junghelfer:innen in den aktiven Dienst, Projektfinanzierungen oder strukturelle Weiterentwicklungen.
Als Delegierte:r für die Landeshelfervereinigung Bremen kann ein generationsübergreifendes Zusammenarbeiten unterstützt werden. Bei diesem Gremium sollen die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit eingebracht werden. Eine Voraussetzung für die Aufstellung zur Wahl ist ein Wohnsitz in Bremen.
Die Landesjugendleitung wird in diesem Tagesordnungspunkt Referentinnen und Referenten berufen, von denen sie in verschiedenen Fachbereichen maßgeblich unterstützt werden, und ihnen für ihr besonderes Engagement danken.
Die Landesjugendleitung wird über das Ende unseres ZdT-Projektes „Für meinen Verband. Zukunft gestalten.“ informieren, das die Landesjugend seit dem Jahr 2020 im Rahmen des Bundesprojekts Zusammenhalt durch Teilhabe durchführt hat.
Der Kassenwart wird die Planungen für den Haushalt 2025 vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss werden die Delegierten gebeten, den Haushalt gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.
Infolge des Wegfalls des ZdT-Projektes (s. TOP 13) schlägt die Landesjugendleitung vor, den Mitgliedsbeitrag auf Landesebene (sog. Landesbeitrag) zu erhöhen.
Die Landesjugendleitung wirft mit den Delegierten einen Blick in den Kalender des Jahres 2025 und berichtet über die Pläne und Maßnahmen des laufenden Jahres.
Unser Kindeswohl-Referent Sven Johanning wird über den aktuellen Stand zum Thema Kindeswohl im Landesverband Bremen, Niedersachsen berichten.
Die Delegierten können eigene Anträge an den Landesjugendausschuss formulieren. Die Möglichkeit zur Antragstellung besteht bis zum Ende des Vortages der Ladung, das heißt bis einschließlich 16.02.2025. Über diesen Tag hinaus sind nur solche Anträge zulässig, deren Antragsgegenstand bereits in der mit der Ladung versendeten vorläufigen Tagesordnung bezeichnet ist. Änderungsanträge sind fristlos möglich.